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Covid 19 Präventionskonzept

  

 

 

COVID-19-Präventionskonzept

des

SKVg GEBERIT Pottenbrunn

 

zur Fortführung des Trainings- und Spielbetriebes

in

3140 Pottenbrunn

 

Covid-19 Beauftragter des SKVg GEBERIT Pottenbrunn

Franz Ederer

Beifußweg 5

3140 Pottenbrunn

mail:ederer.franz@gmx.at

Tel.:0676 7565479

 

 

 

 

 

Stand 15.04.2022

 

Vorbemerkung: Sämtliche der nachstehenden Regelungen für SpielerInnen gelten für SchiedsrichterInnen gleichermaßen.

 


 

 

1.        Informationen zu COVID-19

Aufgrund der sich ständig verändernden wissenschaftlichen Grundlagen und Erkenntnisse wird für weiterführende Informationen zu COVID-19 auf die Ausführungen der nachstehenden Quellen verwiesen:

 

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (kurz BMSGPK) über www.sozialministerium.at

 

AGES über www.ages.at

 

Robert Koch-Institut über www.rki.de

2.        Allgemeine Präventionsmaßnahmen

2.1.       Verhaltensregeln

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz, sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.

Regelmäßiges Händewaschen ist wichtig, insbesondere

Händewaschen für mindestens 30 Sekunden.

vor und nach Zubereitung von Lebensmitteln.

vor dem Essen.

nach Benutzung der Toilette und

immer dann, wenn die Hände verunreinigt sind.

Die Durchführung der Händehygiene mit warmem Wasser und Seife ist notwendig, wenn die Hände sichtbar verunreinigt sind (mindestens 30 Sek. Waschen empfohlen).

        Sofern die Hände nicht sichtbar verunreinigt sind, sollten regelmäßig Händedesinfektionsmittel angewendet werden.

 

Beim Betreten öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen (bspw. Einkauf) und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln ist ab dem 6. Lebensjahr eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) zu tragen bzw. ab dem Alter von 14 Jahren eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 ohne Ausatemventil oder eine äquivalente bzw. einem höheren Standard entsprechende Maske zu tragen

 

Folgendes ist u.a. beim Tragen der Schutzvorrichtung zu beachten:

Mund und Nase sollen vollständig bedeckt sein.

Während dem Tragen MNS nicht berühren.

Nach der Verwendung nur die seitlichen Bänder zum Abnehmen berühren.

Beim Husten oder Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Taschentuch bedecken und sofort entsorgen.

Mit den Fingern nicht ins Gesicht greifen.

 

3.        Präventionsmaßnahmen zur Fortsetzung des Trainings- und Spielbetriebes

Die Verantwortung zur Umsetzung dieses Präventionskonzeptes liegt beim SKVg GEBERIT Pottenbrunn.

Zur Fortführung des Trainings- und Spielbetriebes wurden nachstehende Präventionsmaßnahmen getroffen.

 

Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen ist ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen. Als COVID-19-Beauftragte dürfen nur geeignete Personen bestellt werden. Voraussetzung für eine solche Eignung sind zumindest die Kenntnis des COVID-19-Präventionskonzepts sowie der örtlichen Gegebenheiten und der organisatorischen Abläufe. Der COVID-19-Beauftragte dient als Ansprechperson für die Behörden und hat die Umsetzung des COVID-19-Präventionskonzepts zu überwachen.

 

Zur Fortführung des Trainings- und Spielbetriebes werden zumindest nachstehende Präventionsmaßnahmen getroffen.

 

3.1     Informations-/Aufklärungspflicht / Schulung

Sämtliche SpielerInnen bzw. deren gesetzlicher Vertreter, BetreuerInnen und TrainerInnen werden vom Verein über die Inhalte dieses Präventionskonzeptes aufgeklärt. Insbesondere sind nachstehende Bereiche:

Verhaltensregeln auf und abseits des Spielfeldes

Verhaltensregeln in hygienischer Hinsicht

Regeln zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

Schulung in Bezug auf Hygienemaßnahmen

 

4.  Vorkehrungen bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion

 

Bei Krankheitssymptomen jeglicher Art ist für die betroffenen Personen kein Trainingsbetrieb gestattet bzw. ist ein ggf. laufender Trainingsbetrieb sofort einzustellen. Die betroffene Person muss

 

-          die Sportstätte umgehend verlassen,

-          die zuständige Gesundheitsbehörde informieren (Gesundheitshotline 1450),

-          deren Anweisung strikt befolgen und

-          der Vereinsführung bzw. dem Trainer von diesen Anweisungen berichten. 

Tritt ein Verdachtsfall außerhalb des Trainings/Spiels auf, ist die Gesundheitsbehörde sowie die Vereinsführung bzw. der Trainer darüber zu informieren. Ist ein bestätigter Fall aufgetreten, hat der Verein, sobald er Kenntnis davon erlangt, die Gesundheitsbehörde zu informieren.

 

 

5.                     Hygiene und Reinigungsplan

-          Unvermeidbar mit den Händen zu berührende Gegenstände und Kontaktflächen (Türklinken, usw.) werden zumindest einmal täglich desinfiziert.

-          WC-Anlagen und Dusch- und Waschräume werden täglich desinfiziert.

-          Eine Grundreinigung der Gemeinschaftsräume/Umkleidekabinen wird einmal pro Woche durchgeführt.

 

6.                 Präventionsmaßnahmen beim Training

Der Betreiber der Sportstätte ist für die Umsetzung organisatorischer und hygienischer Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Infektionsrisikos von Personen im Fußballumfeld verantwortlich.

 

-        Umfangreiches Zurverfügungstellen von Händedesinfektionsmitteln (Ständer) am Trainingsgelände (vorzugsweise „handfrei“ zu nutzen).

-        Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

-        Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.

-        Persönliche Utensilien sollen gekennzeichnet (zB. zuhause gefüllte Trinkflasche, Handtücher, usw.) und auf keinen Fall geteilt werden.

 

 

6.1   Trainingsutensilien

-        Es wird empfohlen, dass die SpielerInnen das persönliche Trainingsgewand, Handtücher und Trinkflaschen selbst mitbringen.

-        Sollten Trainingsutensilien vom Verein gewaschen werden, sind benutztes Trainingsgewand, Handtücher, etc. bestenfalls eigenständig in die Waschmaschine zu legen, alternativ können Waschkörbe vor dem Waschraum bereitgestellt werden.

-        Bestenfalls befinden sich die Trainingsutensilien in einem Lagerraum, in dem ausschließlich Utensilien für diese Mannschaft gelagert werden.

-        Ein Hygiene- und Reinigungsplan für die Trainingsutensilien ist zu erstellen.

6.2   Medizinische Versorgung

-        Die Therapeuten und Ärzte werden angehalten, auf hygienische Standards zu achten.

-        Eine konsequente Handhygiene ist notwendig.

-        Die Räumlichkeiten sind ausreichend zu lüften und vor/nach Behandlungen (insbesondere Untersuchungsliegen) zu reinigen.

 

 

7.                 Trainingseinheiten oder Spiele mit Zuschauern

8.      Der für eine Zusammenkunft Verantwortliche hat bei mehr als 500 Personen einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen und ein Covid-19-Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Das Präventionskonzept ist für die Dauer der Zusammenkunft bereitzuhalten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.

 

7.1 Allgemeine Verhaltensregelnfür SpielerInnen, BetreuerInnen und TrainerInnen

-        Umfangreiches Zurverfügungstellen von Händedesinfektionsmitteln (Ständer) am Trainingsgelände (vorzugsweise „handfrei“ zu nutzen).

-        Die auf der Sportstätte zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel für die Handhygiene sind beim Betreten und Verlassen zu nutzen. Dies kann durch korrektes, gründliches Waschen der Hände mit Seife ersetzt werden. Umarmen und Händeschütteln bei der Begrüßung sind zu unterlassen.

-        Zu den Hygienestandards zählt das regelmäßige Händewaschen und -desinfizieren vor und nach dem Training/Spiel. Wenn geniest oder gehustet werden muss, so sollte dies ausschließlich in die Armbeuge und nicht in die Hände erfolgen. Zudem sollte spucken und Nase putzen auf dem Spielfeld vermieden werden.

 

 

 

8.     Steuerung der Besucherströme, Entzerrungsmaßnahmen und Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen

 

8.1 Steuerung der Besucherströme und Entzerrungsmaßnahmen

Der Betreiber der Sportstätte oder der Verein trifft die notwendigen Maßnahmen, durch Planung von Abläufen sowie Lenkungsmaßnahmen, dass der Zu-, und Abstrom koordiniert wird. Dies wird auch durch Maßnahmen der Entzerrung eventuell in Form von Einbahnsystemen gewährleistet. Durch Bodenmarkierungen und Absperrungen wird sichergestellt, dass Gruppenbildungen vermieden bzw. Vermischungen von Besuchergruppen verhindert werden und eine Kanalisierung von Personenbewegungen sichergestellt wird.

 

8.2 Nutzung sanitärer Einrichtungen

Zur Minimierung des Infektionsrisikos wird ein Hygieneplan und ein Reinigungskonzept für die Sanitärräume erstellt. Zusätzlich wird auch die Verwendung von geeigneten Hygiene- und Reinigungsmitteln festgelegt, wobei darauf Bedacht zu nehmen ist, dass das Verhältnis zwischen verfügbaren Sanitäreinrichtungen und erwartetem Benutzeraufkommen keine Wartezeiten erwarten lässt, dies wird ua. durch Einbahnsysteme gewährleistet. Personen werden auch im Sanitärbereich auf die Hygieneauflagen hingewiesen und durch Aushänge auf die Nutzung von Desinfektionsgelegenheiten hingewiesen. Die ausreichende Bereitstellung von Seife und Desinfektionsmittel ist gewährleistet. Eine Verwendung derselben Handtücher durch unterschiedliche Personen ist nicht vorgesehen (durch Einmalhandtuchspender bzw. Handtrocknersysteme). Ab dem 14. Geburtstag ist eine FFP2-Maske und ab dem 6. Geburtstag ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

 

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